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Erneuerbare Energien

[F1&A1]      Was wird gefördert?

[F2&A2]      Wann sind die Richtlinien in Kraft getretten?

[F3&A3]      Wo gibt es Antragsvordrucke?

[F4&A4]      Wer ist antragsberechtigt?

[F5&A5]      Wie ist der Verfahrensablauf?

[F6&A6]      Wann kann ein Auftrag erteilt werden?

[F7&A7]      Wann greift das Kumulierungsverbot?(Problem Ökozulage)

[F8&A8]      Welche Unterlagen müssen nach Bewilligung des Zuschusses                   eingereicht werden?

[F9&A9]       Sind Änderungen des Antrages jederzeit möglich?

[F10&A10]   Ist der Antragsteller an den beantragten Kollektortyp bzw.

                  Hersteller gebunden?

[F11&A11]   Wie lange läuft das Förderungsprogramm?

[F12&A12]   Wo gibt es weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für

                  erneuerbare Energien?

 Kraft-Wärme-Kopplung

[F13&A13]    Was kostet die Zulassung einer KWK-Anlage beim BAFA?

[F14&A14]    Wo finde ich den Gesetzestext?

[F15&A15]    Wo erhalte ich Antragsformulare?

[F16&A16]    Bei welchem Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ist für die

                    Zulassung ein Sachverständigen-Gutachten erforderlich?

[F17&A17]    Können auch Biomasse-KWK-Anlagen zugelassen werden?

[F18&A18]    Für welche Anlagen wird die Höchstförderung von

                    5,11 Cent je Kilowattstunde gezahlt?

[F19&A19]    An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden)

Stand 29.09.2005

 

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